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Durchsetzungsinitiative: Opfer kennen keine Härtefallklausel

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Matthias Borner

 

Durchsetzungsinitiative - Opfer kennen keine Härtefallklausel

Was ich bedenklich finde, ist das mediale Sperrfeuer, eine massive Kampagne gefahren wird. Jeder wird vom „Bannstrahl der Moral“ erfasst, der sich für diese Initiative ausspricht.

Man könnte ja einmal schätzen, wie viele Verbrechen verhindert werden könnten, wenn Intensivtäter früher ausgeschafft würden. Die Sicherheit würde zunehmen.

Ein Bundesrichter spielt sich dabei als Hüter der Gewaltenteilung auf, obwohl er gerade selber gegen diese verstösst. Ein Richter soll nicht Politik machen, sondern neutral Recht sprechen, auf der Grundlage der Gesetze, über welche der Souverän bestimmen kann.

Letztlich stellt sich die Frage, wie man Opferschutz gegenüber Täterschutz gewichtet. Man darf nicht vergessen, dass es für die Opfer keine Härtefallklausel gibt. Sie tragen den Schaden, manchmal auch ein Leben lang. Deshalb habe ich moralisch keine Bedenken bei dieser Initiative „Ja“ zu stimmen.

Matthias Borner, Gemeinderat Olten, SVP

Leserbrief vom 02.02.2016